Bei Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebür in Höhe von 100 € an den Verein zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr beträgt derzeit 150 €. Die Aufnahegebühr sowie der erste Mitgliedsbeitrag ist bei Antragstellung fällig. Desweiteren sind die Mitglieder des Vereins zur Leistung von drei Arbeitsstunden im laufendem Kalenderjahr verpflichtet. Durch die Mitgliederversammlung wurde beschlossen, das am Anfang des Kalenderjahres 30 €, also 10 € für jede Arbeitsstunde, gemeinsam mit den fälligen Jahresmitgliedsbeitrages an den Verein zu entrichten ist. Vereinsmitglieder die ihre drei Pflichtstunden abgeleistet haben, könne sich auf Wunsch den gezahlten Beitrag für die Arbeitsstunden vom Verein erstatten lassen.
Zum Jahresende bekommt jedes Vereinsmitglied per Post eine Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung zugestellt. Ausser der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung ist dem Schreiben die Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages und des Beitrags für die Pflichtstunden beigefügt.
Ausnahmeregelungen zur Beitragszahlung sind beim Vorstand des Vereins zu erfragen.